Wahlperiode 2014 - 2020
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Im Verwaltungsaufbau der Bundesrepublik Deutschland bilden die Städte/Gemeinden die kommunale unterste Stufe.
Der Stadt Gemünden sind nach dem Grundgesetz die Regelungen der »Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung« (Art. 28 (2) GG) übertragen. Der Bürgermeister und der Stadtrat mit seinen Gremien sind als politische Organe für die Ausgestaltung dieser Aufgabe zuständig.
Die Stadt Gemünden als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Sie besitzt Gebietshoheit und "Allzuständigkeit": das bedeutet, dass sie grundsätzlich für alle Belange ihres Gebietes zuständig sind. Dies wird lediglich durch die Landes- und Bundesgesetzgebung eingeschränkt.
Die Gemeindeordnungen sind die Verfassungen der Städte und Gemeinden. Sie regeln die Arbeit der kommunalen Organe wie Verwaltung, Gemeindevertretung und Bürgermeister. Allen Kommunalverfassungen ist die Existenz eines Stadtrates gemeinsam, dem zentrale kommunale Entscheidungen obliegen.
Die Stadt Gemünden a.Main ist dem öffentlichen Wohl verpflichtet, sodass ihre Betätigung sowohl einen öffentlichen Zweck erfüllt als auch der Daseinsvorsorge dient. Neben Pflichtaufgaben (wie etwa Meldewesen, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung) gibt es freiwillige Leistungen (meist im Sozial- und Kulturbereich wie Theater, Sport, Stadtbibliothek). Welche freiwilligen Aufgaben eine Kommune wahrnimmt, richtet sich nach ihrer (finanziellen) Leistungsfähigkeit und wird vom örtlichen politischen Willen mitbestimmt.
Die Stadt Gemünden unterhält die folgenden freiwilligen Leistungen:
Das Kulturhaus mit Volkshochschule, Stadtbibliothek und Musikschule, das Freibad und den Campingplatz mit Minigolfanlage und Bootsverleih auf der Saaleinsel, das Hallenbad, die Scherenberghalle als Tagungs- und Veranstaltungszentrum, den Ronkarzgarten bei der Scherenburg, das Huttenschloss mit Museum, eine Stadtjugendpflege, ebenso Gebäude in den Stadtteilen wie z.B. die alte Schule in Adelsberg als Dorfgemeinschaftshaus oder auch die alte Kirche in Wernfeld.
Diese kulturellen und sozialen Einrichtungen tragen zur Erhöhung der Attraktivität der Stadt bei. Natürlich ist nicht nur der Unterhalt der Gebäude von Bedeutung. Hohe Aufmerksamkeit gilt vor allem den Einrichtungen an sich, die mehr als nur "weiche Standortfaktoren" sind und in hohem Maße der Lebensqualität der Einwohner der Stadt dienen.