Peter Interwies
E-Mail: peter.interwies@gemuenden.bayern.de
Telefon: 09351 8001-45
Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfreigestellt, wenn es sich im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans befindet und dessen Regelungen nicht widerspricht.
Eine Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO) ist möglich, wenn das Vorhaben
Die Unterlagen sind ebenfalls in 3-facher Ausfertigung bei der Stadt Gemünden a.Main einzureichen.
Verfahrensfreie Bauvorhaben (Art. 57 BayBO) sind unter anderem: