Vergaben
Ex-Ante Veröffentlichungen
Gemäß § 19 Abs. (3) VOB/A haben Auftraggeber fortlaufend auf Internetportalen oder in ihren Beschaffungsprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach §3 Abs. (3) Nr. 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Im Nachfolgenden informiert die Bauverwaltung der Stadt Gemünden als öffentlicher Auftraggeber über folgende vorgesehenen "Beschränkten Ausschreibungen":
Aktuell sind keine Ausschreibungen vorgesehen.
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Ex-Post Veröffentlichungen
Gemäß § 20 Abs. (3) VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen, zu informieren, wenn bei
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Beschränkte Ausschreibung |
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Beschränkte Ausschreibung |
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Kontakt