Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus; Kostenpauschalen

Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus; Kostenpauschalen

Der Freistaat Bayern fördert den Sportstättenbau von Vereinen im Rahmen der Sportförderrichtlinien (SportFöR). Für Neubaumaßnahmen und Erweiterungsbauten werden die zuwendungsfähigen Ausgaben nach Kostenpauschalen ermittelt (Nr. 5.3.5.2.1 Satz 1 SportFöR). Die Höhe der Kostenpauschalen bestimmt sich nach den in der Zuweisungsrichtlinie festgelegten Kosten- richtwerten. Darüber hinaus können von der zuständigen Dachorganisation mit Zustimmung des StMI Kostenpauschalen festgelegt werden (Nr. 5.3.5.2.2 Satz 1 und 2 SportFöR). Im Bereich des vereinseigenen Sportstättenbaus wurden seitens des Bayerischen Landes-Sportverbands e. V. (BLSV) als zuständige Dachorganisation bereits mit Änderung der Sportförderrichtlinien zum 01.01.2023 Kostenpauschalen für einzelne vereinsspezifische Sportanlagen entwickelt. Der BLSV hat die Liste der beim Bau von Vereinssportanlagen geltenden Kostenpauschalen für seinen Zuständigkeitsbereich mit Zustimmung des StMI überarbeitet. Die aktualisierte Liste der beim Bau von Vereinssportanlagen geltenden Kostenpauschalen (Stand: 15.04.2024) haben wir diesem Rundschreiben zu Ihrer Kenntnis beigefügt (Anlage).

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