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Art. 60 a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern sieht vor, dass in ehemals selbständigen Gemeinden/Stadtteilen, die nicht im Gemeinde/Stadtrat vertreten sind, auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürger in einer Ortsversammlung aus ihrer Mitte in geheimer Wahl für die Dauer der Wahlzeit des Gemeinde/Stadtrates ein Ortssprecher gewählt wird.
In der aktuellen Legislaturperiode (2020-2026) gab es folgende Ortssprecher:
– Günter Betz, Ortssprecher Massenbuch in der Zeit vom 02.07.2020 bis 31.12.2020
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