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Bundeselterngeld (früher: Bundeserziehungsgeld) kann vom Tag der Geburt längstens bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden, in Adoptions- und Adoptionspflegefällen maximal bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes.
Zuständig für den Regierungsbezirk Unterfranken ist das
ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) Unterfranken, Georg-Eydel-Straße 13,
97082 Würzburg)
Tel. 0931 – 4107-342 (bei geradem Geburtstag des Kindes)
0931 – 4107-322 (bei ungeradem Geburtstag des Kindes)
Fax: 0931 – 4107-333 (bei geradem Geburtstag des Kindes)
0931 – 4107-343 (bei ungeradem Geburtstag des Kindes)
E – Mail: poststelle.ufr.@zbfs.bayern.de
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