Sie sind hier: Startseite » Bodenrichtwerte
Vollzug der Verordung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem BauGB vom 05.04.2005
Stand: 31.12.2018
Mit der Überprüfung und Neubewertung der Bodenrichtwertkarte, Stand 31.12.2018, entspricht der Bodenrichtwert dem durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück) bezogen.
Abweichungen eines einzelnen Grundstückes vom definierten Bodenrichtwertgrundstück, bewirken auch eine Abweichung des entsprechenden Verkehrswertes. Die ermittelnden Bodenrichtwerte haben daher keine bindende Wirkung.
Mit der Überarbeitung der Richtwertkarte wurden nun auch Grundstücke mit unterschiedlichen Nutzungen in wertgleiche Zonen zusammengeführt.
Die Bodenrichtwerte der einzelnen „Wert-Zonen“ können im Amt für Planen und Bauen abgefragt bzw. eingesehen werden.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unsere neue Webseite ist seit Kurzem online. Aufgrund der umfangreichen Umstellung können einzelne Inhalte derzeit noch unvollständig, nicht aktuell oder an manchen Stellen fehlerhaft sein.
Wir arbeiten bereits intensiv daran, sämtliche Informationen zu prüfen, zu aktualisieren und zu ergänzen. Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Geduld während dieser Übergangsphase.
Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Aktuelles & Rückblick
Ämter & Ansprechpartner
Formulare
Veranstaltungskalender
Sitzungskalender
Bürgerinformationsbroschüre