Gewerbeummeldung

Die An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes ist jeweils schriftlich unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke bei der für den Betriebsort zuständigen Gemeindeverwaltung vorzunehmen. Die wichtigsten, hierfür benötigten Vordruck haben wir nachstehend dem jeweiligen Text angefügt. Sofern darüber hinaus im Einzelfall noch weitere, zusätzliche Vordrucke benötigt werden, wenden Sie sich bitte an die genannten Sachbearbeiter.

Eine Gewerbeummeldung ist für jede betrieblichen Veränderung wie z.B.

  • Verlegung des Betriebes innerhalb des Meldebezirkes (Gemeinde),

  • Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder Ausdehnung der Tätigkeit auf Waren oder Leistungen , die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

  • Eintritt bzw. Austritt eines Gesellschafters usw. vorzunehmen.




Gebühr:
25,00 € + ggf. 3,00 € für Porto und Auslagen

Folgende Unterlagen sind bei einer Gewerbeummeldung vorzulegen:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Bei in das Handelsregister eingetragenen Firmen:
      eine KOPIE DES HANDELSREGISTERAUSZUGES
    • Bei Handwerksbetrieben der Anlage A der Handwerksordnung:
      die HANDWERKSKARTE

 

  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Gaststätten, Immobilienmakler) die ERLAUBNIS der zuständigen Behörde


Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis, in der die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt ist.

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Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr

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