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Kann man sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen ?
Für bestimmte Personenkreise besteht die Möglichkeit, sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie entweder unter der Telefonnummer 01805791010 (0,12 Cent/Min.) bei der GEZ – Gebühreneinzugszentrale – in Köln oder bei der Stadtverwaltung (Sozialamt) unter der Telefonnummer 09351- 800115 oder 09351- 800148.
Wer ist zuständig für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ?
Zuständig für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln. Den Antragsvordruck hierfür hält die Stadtverwaltung (Sozialamt, Zimmer 02 EG) für Sie bereit. Dort ist man gerne auch bei der Antragstellung behilflich.
Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt ?
Zur Antragstellung wird die Rundfunkteilnehmernummer des Antragstellers benötigt. Diese finden Sie auf allen Schriftstücken der GEZ.
Zusätzlich erforderlich ist der Nachweis über die Zugehörigkeit zum jeweiligen befreiten Personenkreis (z.B. Schwerbehindertenausweis mit Merkz. „RF“, Bescheid für die Bewilligung von Arbeitslosengeld II („Hartz-IV“), Bescheid über die Bewilligung von Grundsicherung usw.).
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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