Forstverwaltung

Die Grundsteuerraten und die Vorauszahlungsraten der Gewerbesteuer werden vierteljährlich zu folgenden Terminen abgebucht:

15. Februar
15. Mai
15. August
15. November

Fällt einer dieser Termine auf ein Wochenende oder Feiertag erfolgt die Abbuchung am darauffolgenden Werktag.