Verbot von offenem Feuer ab 29.06.2025

Brandverhütung und -bekämpfung Absolutes Verbot von offenem Feuer im Gebiet der Stadt Gemünden a.Main ab 29.062025 Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) ...

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