Sie sind hier: Startseite » Beurkundung von Sterbefällen
Der Tod von Personen, die in Gemünden a.Main verstorben sind, muss beim Standesamt Gemünden a.Main beurkundet werden. Er ist spätestens am dritten, auf den Tod folgenden Tag anzuzeigen. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet. In der Regel übernimmt auch das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige des Sterbefalles und die Abwicklung der Formalitäten.
Bei der Anzeige sind folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen.
Bei verheirateten, bzw. in begründeter Lebenspartnerschaft lebenden Verstorbenen zusätzlich
Bei verwitweten Verstorbenen ist, soweit sich nicht aus den bereits vorgenannten Unterlagen ausreichende Angaben über die Sterbedaten der/des letzten Partnerin/ Partners ergeben, zusätzlich eine Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten bzw. der/des zuvor verstorbenen Lebenspartnerin/Lebenspartners vorzulegen.
Bei geschiedenen Verstorbenen ist, soweit sich aus den bereits vorgelegten Unterlagen keine ausreichenden Angaben über die Ehescheidung ergeben, zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil vorzulegen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unsere neue Webseite ist seit Kurzem online. Aufgrund der umfangreichen Umstellung können einzelne Inhalte derzeit noch unvollständig, nicht aktuell oder an manchen Stellen fehlerhaft sein.
Wir arbeiten bereits intensiv daran, sämtliche Informationen zu prüfen, zu aktualisieren und zu ergänzen. Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Geduld während dieser Übergangsphase.
Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Aktuelles & Rückblick
Ämter & Ansprechpartner
Formulare
Veranstaltungskalender
Sitzungskalender
Bürgerinformationsbroschüre
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Accessibility Widget. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Mapbox. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen