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Die An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes ist jeweils schriftlich unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke bei der für den Betriebsort zuständigen Gemeindeverwaltung vorzunehmen. Die wichtigsten, hierfür benötigten Vordruck haben wir nachstehend dem jeweiligen Text angefügt. Sofern darüber hinaus im Einzelfall noch weitere, zusätzliche Vordrucke benötigt werden, wenden Sie sich bitte an die genannten Sachbearbeiter.
Gebühr:
25,00 € + 3,00 € für Porto und Auslagen
Folgende Unterlagen sind bei einer Gewerbeabmeldung vorzulegen:
Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis, in der die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt ist.
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