Gewerbeanmeldung

Die An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes ist jeweils schriftlich unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke bei der für den Betriebsort zuständigen Gemeindeverwaltung vorzunehmen. Die wichtigsten, hierfür benötigten Vordruck haben wir nachstehend dem jeweiligen Text angefügt. Sofern darüber hinaus im Einzelfall noch weitere, zusätzliche Vordrucke benötigt werden, wenden Sie sich bitte an die genannten Sachbearbeiter.

Nach § 14 der Gewerbeordnung – GewO – muss jeder, der den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, dies bei der für den Betriebsort zuständigen Behörde (Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung) anzeigen.

Gebühr:
25,00 € + ggf. 3,00 € für Porto und Auslagen

Folgende Unterlagen sind bei einer Gewerbeanmeldung vorzulegen:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Bei in das Handelsregister eingetragenen Firmen:
      eine KOPIE DES HANDELSREGISTERAUSZUGES
    • Bei Handwerksbetrieben der Anlage A der Handwerksordnung:
      die HANDWERKSKARTE

 

  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Gaststätten, Immobilienmakler) die ERLAUBNIS der zuständigen Behörde


Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis, in der die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt ist.


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Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr

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