Forstverwaltung

Die Stadt Gemünden a.Main übernimmt für die Mittelschule Gemünden und für die Grundschulen Gemünden, Langenprozelten und Wernfeld die Kosten der Schülerbeförderung, soweit gesetzliche Beförderungspflicht durch den Sachaufwandsträger besteht.

Grundsätzlich besteht Beförderungspflicht nach § 2 Abs. 2 der Schülerbeförderungs-Verordnung bei den Grundschulen (Jahrgangstufen 1-4), wenn der Schulweg länger als 2 Kilometer ist. Für die Schüler der Mittelschule (ab Jahrgangstufe 5) besteht grundsätzlich Beförderungspflicht, wenn der Schulweg länger als 3 Kilometer ist.

Ob dies im Einzelfall zutrifft, prüft zunächst die Schulleitung zu Beginn eines jeden Schuljahres. Von dort werden dann auch automatisch die entsprechenden Fahrkarten an die Schüler ausgegeben.